Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer und
- Länge nicht mehr als 8 m,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.